Landwirtschaftliches Grundstück mit 5540m2 zum Verkauf für 25 000 € Landwirtschaftliches Grundstück mit 5540m2 in São João de Ver in der Nähe der wichtigsten Zugänge zum Gebiet. Nach dem städtischen Masterplan von Santa Maria da Feira ist es als landwirtschaftliche Fläche klassifiziert: Artikel 17 Baubarkeits-Regime 1 - In landwirtschaftlichen Gebieten ist der Bau von Anlagen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Tätigkeit, d. h. der Agroforstwirtschaft, der Viehzucht, der Agroforstwirtschaft, der Ausbeutung geologischer Ressourcen oder der Vermarktung von Pflanzen, zulässig, wenn auch ausnahmsweise und ungeachtet der geltenden Rechtsvorschriften. sofern: a) Es wird ein Index der maximalen Bodenbelegung von 30 % eingehalten, außer bei Gewächshausanlagen, in diesem Fall kann dieser Index 80 % betragen. b) Die Gebäude werden auf einer einzigen Etage entwickelt; c) Bodenpermeabilisierungslösungen sind gewährleistet und Verschmutzungen von Boden und Grundwasser werden vermieden. 2 - In landwirtschaftlichen Gebieten ist der Bau oder die Erweiterung zu einem Einfamilienhaus und einer ständigen Wohnung in einem landwirtschaftlichen Betrieb auch ausnahmsweise zulässig, sofern a) Die Gebäude haben eine maximale Implantationsfläche von 250 m2; b) Gebäude haben eine maximale Anzahl von 2 Stockwerken über dem Schwellenwert, und es kann ein weiteres Stockwerk hinzugefügt werden, sofern es unter dem Schwellenwert liegt; c) Es wird ein Maximum Land Occupancy Index von 30 % eingehalten. 3 - Zulässig sind auch andere Gebäude, und zwar u. a. für Industrie-, Lager-, Ausrüstungs- und Infrastrukturzwecke, d. h. für den Betrieb von Funkstationen und deren Zubehör oder für Unternehmen von sozialem, wirtschaftlichem oder kulturellem Interesse, sofern a) Ein Maximum Land Occupancy Index von 30 % wird eingehalten; b) Der Stadtrat erkennt das relevante Interesse der betreffenden Gebäude an. (4) Die in diesem Artikel vorgesehenen Maßnahmen können nur zugelassen werden, wenn a) die für die Waldbewirtschaftungspläne und die Maßnahmen zum Schutz des Waldes gegen Brände geltenden Bestimmungen eingehalten werden; b) Die korrekte Integration in die Landschaft und in die bestehenden Gebäude wird gewährleistet, wobei die natürliche Modellierung des Geländes und die Verwendung traditioneller Baumaterialien und durchlässiger Außenbeläge begünstigt werden. c) Die Erhaltung und Aufwertung von architektonischen Elementen von Interesse, namentlich Levadas, Wasserrädern, Tanks, Mühlen, Tennen, Kanastros, Getreidespeichern oder anderen Bestandteilen der lokalen ländlichen Ethnographie, ist gewährleistet. 5 - Bei der Errichtung von Gebäuden oder Tierparks oder von Silage aus Viehzuchtbetrieben müssen unbeschadet anderer anwendbarer Rechtsvorschriften Mindestabstände von 70 Metern zum Stadtrand oder zu Gebäuden, die für den Stadtrand besser geeignet sind, eingehalten werden.Maxima. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!