BAUMÖGLICHKEIT IM ERDGESCHOSS PLUS ZWEI ZURZEIT Es ist ein Haus mit 1 Etage und 0 unterirdisch, Grundstücksfläche 157 m2 und insgesamt 88 m2 bebaut. Bau im Jahr 1900 LAUT EINER BESCHEINIGUNG DES STADTRATS VON SANTA COLOMA DE GRAMANET Art der Reihenfolge: Nach Straßenausrichtungen. Fahrbahnbreite: 8,00 Meter. Minimale Fassadenbreite: 6,50 Meter. Gebäudetiefe des Blocks: 14,00 Meter. Maximale Anzahl der Etagen: Erdgeschoss + 2 Etagen bis zur bebaubaren Tiefe der Calle Sant Andreu. Maximale zulässige Höhe: 10,60 Meter. Innenhof des Blocks: Im Erdgeschoss bebaubar. Verwendung des Baugrundes: Im Keller bebaubar. Überstehende Körper: In Bahnen mit einer Breite von weniger als 16 m sind offene ausstehende Körper mit einem maximalen Flug von 0,50 m zulässig. Geschlossene hervorstehende Körper sind nicht zulässig. Maximale Dichte der Wohnungen: Die Anzahl der Wohnungen darf die Anzahl der Wohnungen nicht überschreiten, die sich aus der Teilung der gesamten bebauten Fläche des Gebäudes durch das Modul von 80 m² ergibt. Unter der bebauten Fläche des Gebäudes versteht man bei neuen Pflanzenaktionen diejenige, die zwischen den Außenanlagen eingeschlossen ist. Ausgeschlossen sind Höfe, Lüftungsterrassen und Dachgeschosse, ausgenommen sind hervorstehende Körper, Erdgeschossflächen, die die bebaubare Tiefe überschreiten, Keller und Gebäudeteile, die oberhalb der gesetzlichen Höchsthöhe liegen. Bei Renovierungsmaßnahmen wird das gleiche Kriterium wie bei neuen Anlagenarbeiten angewendet, wobei die Erdgeschossfläche, die nicht in die bebaute Fläche einbezogen wird, diejenige ist, die den Hauptkörper des Gebäudes übersteigt, und die Außenanlagen als solche gelten, die dem Hauptvolumen des Gebäudes entsprechen. Zulässige Nutzungen: Wohnen, Wohnen, Gewerbe, Gesundheit, Freizeit, Sport, Religion und Kultur, Büros und Industrie der ersten Kategorie in den Situationen 1, 2, 3 und 4 und der zweiten Kategorie in den Situationen 2, 3 und 4-b. FRAGEN