Flächen für die traditionelle landwirtschaftliche Nutzung mit den folgenden zulässigen Nutzungen, von denen einige zuvor eine Lizenz oder Genehmigung beantragen müssen. * Die Anpflanzung oder landwirtschaftliche Nutzung von Flächen mit oder ohne Veränderung ihres natürlichen Profils (Terrassen und Terrassen), einschließlich Mauern Eindämmung. * Die Beseitigung der natürlichen Vegetation für den Anbau, wie in den Verordnungen dieses Sonderplans oder in den sektoralen Verordnungen der Anwendung. * Eingriffe in Erdarbeiten, die nicht ausdrücklich verboten sind, insbesondere Sorribas und andere Erdarbeiten, die die Konditionierung und Verbesserung der produktiven Eigenschaften der Böden. * Für landwirtschaftliche Zugänge, die auf einen pro Parzelle beschränkt sind, können mehr Zugänge genehmigt werden, die ausreichend akkreditiert sind und ihre aufgrund der topographischen Gegebenheiten und/oder der Abmessungen des Grundstücks erforderlich ist. * Gitter, Gitter und dergleichen. * Werkzeugräume auf dem Bauernhof. * Wasserpumpenräume und Maschinen für Teiche und Bewässerungssysteme. der Oberfläche entsprechend den Bedürfnissen, hinreichend begründet, und mit Maßnahmen zur Integration von Umwelt und Landschaft, ähnlich wie bei den Werkzeugräumen. * Die landschaftliche Anpassung bestehender und neuer Gebäude und zulässiger Einrichtungen in Übereinstimmung mit den Merkmalen der Umgebung, Sie werden unter Verwendung geeigneter Farben (Braun-, Gelb-, Beige- usw.) oder geeigneter Materialien angeordnet. Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird empfohlen, Pflanzen Sie Exemplare in Baum- und/oder Strauchgröße, die in diesem Sonderplan angegeben sind, um die geraden Linien der Einrichtungen zu durchbrechen. * Biologische Schädlingsbekämpfung durch Fachpersonal, unbeschadet der Bestimmungen anderer anwendbarer Rechtsvorschriften oder sektoraler Verordnungen. * Verbesserungs- und Instandhaltungsmaßnahmen am Gleis- und Wegenetz, ausnahmsweise auch an neuen Streckennetzen, und hinreichend begründete Aufnahme in die zuständigen Pläne gemäß der darin enthaltenen Verordnung. In jedem Fall ist jede Intervention Genehmigungen dieser Art müssen auf Straßen durchgeführt werden, die in der Planung und der vorherigen Erklärung des öffentlichen Nutzens ausdrücklich festgelegt sind. * Umzäunungen von landwirtschaftlichen Betrieben zum Schutz der Kulturen durch Zäune, Hecken oder den Bau einer bis zu 0,6 Meter hohen Mauer und darauf eine Undurchsichtiges Metallgehäuse mit einer Mindestgröße von 5 x 5 cm Öffnungen bis zu einer maximalen Höhe von 2,2 Metern. * Auf dieser Art von Grundstücken werden die bereits bestehenden genehmigten Gebäude (Einrichtungen, die für die Entwicklung des B. landwirtschaftliche Betriebe und Viehzuchtbetriebe), sofern sie mit der Bewirtschaftung des Bodens verbunden sind, ohne dass andere Tätigkeiten ausgeübt werden, die diejenigen, die in diesen Normen allgemein geregelt und definiert sind und die je nach Bedarf und Merkmalen zugelassen werden können ökologische und ökologische Landschaft des Raumes, und zwar immer in Übereinstimmung mit den geltenden städtebaulichen Vorschriften sowie den sektoralen Vorschriften. der Nutzung. * Die Einrichtung von Pferdezentren und Reitanlagen mit den gegebenen Eigenschaften.