Ein Haus auf einem großen Baugrundstück in Zalesie, Gemeinde Niemce - SCHNÄPPCHEN!! Das Grundstück besteht aus 33 Ar bebautem Land, das größtenteils bebaut ist - das Gebiet ist sowohl als Habitatzone (MR) als auch als Einfamilienzone (MN) gedacht Gebäude: Ein Einfamilienhaus mit einer Fläche von ca. 85 m², das in traditioneller Bauweise aus Holzstämmen gebaut wurde. Das Gebäude ist für eine Generalsanierung geeignet. Ort: - Das Grundstück befindet sich in einer ausgezeichneten Lage: ca. 100 Meter von der Lubelska-Straße entfernt, die durch Niemce verläuft. - Die Umgebung ist ein ruhiges Einfamilienhaus. - Viel Grün in der Nähe - ein paar Minuten zu Fuß zum Wald oder zum Fluss. - In unmittelbarer Nähe Einkaufsmöglichkeiten, min. Marienkäfer - In der Nähe von Bushaltestellen, die eine hervorragende Kommunikation mit größeren Städten bieten - Lublin, Lubartów. Bebauungsplan: - 13 Ar Grundstück als MR markiert (85m x 16m) - 20 Ar als MN (8,5m x 212m) Details zum Bebauungsplan: 1.3. MR - Homestead Development Areas - zu den Vereinbarungen: 1) Es ist erlaubt, innerhalb der Grenzen des MR-Gebiets in neu getrennte Baugrundstücke mit einer Fläche von mindestens 1800 m aufzuteilen; 2) Die Mindestbreite des neu zugewiesenen Grundstücks wird auf 25 Meter festgelegt. 3) Es ist erlaubt, bis zu 25% der Grundstücksfläche mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden zu bebauen; 4) Die folgenden Anforderungen für landwirtschaftliche Wohngebäude werden festgelegt: a) Höhe bis zu 2 Stockwerke über dem Boden, von denen das zweite ein nutzbarer Dachboden ist, b) Fundament des Erdgeschosses bis zu 1,0 Meter über dem höchsten Punkt des Grundstücks im Umriss des Gebäudes, c) Firsthöhe bis zu 9 Metern, d) es ist erlaubt, Mansardendächer ohne Einschränkungen des Neigungswinkels zu bauen, 5) Es ist erlaubt, Einfamilienhäuser (gemäß den Bedingungen für die MN-Gebiete) und gewerbliche Dienstleistungen (gemäß den Bedingungen für die U-Gebiete) innerhalb der Grenzen der in der Planzeichnung festgelegten Funktionseinheit zu realisieren, sofern die kompakte Fläche von Einfamilien- oder Dienstleistungsgebäuden 5.000 m auf dem Grundstück der Qualitätsklasse I-III und 1 ha auf dem Grundstück der Qualitätsklasse IV nicht überschreiten darf, 6) Es ist erlaubt, einstöckige Serviceeinrichtungen zu errichten sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude für Servicefunktionen zu nutzen. 7) Es ist ausgeschlossen, Projekte zu lokalisieren, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und den Bau von Anlagen und Ausrüstungen haben können, die die Grenzen des Grundstücks des Verwalters der Einrichtung überschreiten. 8) Es ist obligatorisch, isolierendes Grün am Rand von National- und Provinzstraßen zu pflanzen. 1.2. MN - Einfamilienhausgebiete - zu den Vereinbarungen: 1) Es ist erlaubt, innerhalb der Grenzen des MN-Gebiets in neu getrennte Baugrundstücke mit einer Fläche von mindestens 1000 m aufzuteilen; 2) Die Mindestbreite der neu zugewiesenen Grundstücke wird auf 18 Meter festgelegt. 3) Es ist erlaubt, freistehende einstöckige Wirtschaftsgebäude zu bauen; 4) Es ist erlaubt, bis zu 20% der gesamten Grundstücksfläche zu bebauen; 5) Die Verpflichtung, die Möglichkeit zu gewährleisten, mindestens 1 Garage oder Parkplatz auf jedem Grundstück zu finden, wird eingeführt; 6) Die folgenden Anforderungen für die Wohnbebauung werden festgelegt: a) Höhe bis zu 2 Stockwerke über dem Boden, von denen das zweite ein nutzbarer Dachboden ist, b) Fundament des Erdgeschosses bis zu 1,0 Meter über dem höchsten Punkt des Grundstücks im Umriss des Gebäudes, c) Firsthöhe bis zu 10 Meter, berechnet vom höchsten Punkt des Grundstücks im Umriss des Gebäudes, d) es ist erlaubt, Mansardendächer ohne Einschränkungen des Neigungswinkels zu bauen, 7) Es ist erlaubt, einstöckige Serviceeinrichtungen mit einer Fläche von bis zu 50 m zu platzieren sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude für Servicefunktionen zu nutzen; der Standort von Projekten, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, ist ausgeschlossen; 8) Es ist obligatorisch, isolierendes Grün am Rand von National- und Provinzstraßen zu pflanzen. 9) Es ist auch erlaubt, Folgendes zu lokalisieren: a) Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, b) gewerbliche Dienstleistungseinrichtungen, c) Abtrennung von öffentlichen Grünflächen, d) Sportgeräte, e) technische Infrastrukturausrüstung, f) Kommunikationseinrichtungen, mit Ausnahme von technischen Serviceeinrichtungen und Tankstellen, 10) Die in Nummer 10 genannten Einrichtungen und Ausrüstungen können lokalisiert werden, sofern a) dass sie den grundlegenden Zweck ergänzen oder bereichern, b) die Vorkehrungen für die leitende Funktion des Gebiets nicht zu verletzen. Sie legen Wert auf Ruhe und möchten gleichzeitig an einem Ort wohnen, der gut an Lublin angebunden ist? Dieses Angebot ist nur für Sie! Ich lade alle Interessierten zur Präsentation und für weitere Informationen ein. Olga Pijas Angebot aus dem ASARI CRM (asaricrm.com)-Programm für Immobilienagenturen